Blinkerpflicht

Die gute alte Frage, ab welchem Baujahr jetzt Blinker zur Pflicht werden, wird doch immer wieder heiß diskutiert.

Laut meiner Recherche -> STVZO §54 sind Blinker pflichtig, ab 01.01.62 für Fahrzeuge mehr als 125cc

Generell gilt die deutsche Rechtslage zum Erstzulassungszeitpunkt des Rollers.

Blinker (Amtsdeutsch: Fahrrichtungsanzeiger) sind an Krafträder und Kraftrollern in Deutschland ab der Erstzulassung (nicht Baujahr!) 1.1.1962 Pflicht (der Stichtag 1.7.1961 der oft erwähnt wird, ist somit nicht richtig).

Fahrtrichtungsanzeiger an Leichtkrafträdern/Roller, Kleinkrafträdern/Kraftroller und Fahrrädern mit Hilfsmotor sind gemäß § 54 Abs. 4 Nr. 5 generell nicht erforderlich. Wer also einen 125er Roller hat und ihn bei der Zulassung als Leichtkraftroller registriert, benötigt unabhängig von der EZ keine Blinker

Das bedeutet, dass alle Vespa-Roller, die nach dem 01.06.1961 gebaut wurden, mit Blinkern ausgestattet sein müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Vespa-Roller, die vor diesem Datum gebaut wurden, müssen nicht zwangsläufig mit Blinkern ausgestattet sein, es sei denn, sie wurden später nachgerüstet. Allerdings müssen Fahrer solcher Fahrzeuge in der Lage sein, ihre Absicht, abzubiegen oder die Spur zu wechseln, durch Handzeichen deutlich zu machen